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Verbesserungsvorschläge zum Fusionsgesetz – appenzell24.ch

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Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden unterbreitete das neue Gesetz über Gemeindefusionen vergangenen Herbst zur Vernehmlassung. Im Rahmen einer Volksabstimmung vom 26. November 2023 hatten die Stimmberechtigten der Eventualvorlage zur zurückgezogenen Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» und einer entsprechenden Teilrevision der Kantonsverfassung zugestimmt. Das Gesetz soll nun die Umsetzung regeln. Wie bereits andere Ausserrhoder Gemeinden und Parteien hat nun auch Hundwil Position bezogen zum ausgearbeiteten Fusionsgesetz. Die Gemeinde Hundwil gliederte ihre Gedanken in die folgenden Punkte:

Fusionsprojektunterstützung

Eine finanzielle Unterstützung in Form eines Pro-Kopf-Beitrags für fusionswillige Gemeinden könnte gemäss Gemeinde Hundwil grundsätzlich einen sinnvollen Ansatz darstellen, um die Voraussetzungen für erfolgreiche Gemeindefusionen zu schaffen. Dennoch werfe der Entwurf an mehreren Stellen Unsicherheiten auf und lasse verbindliche Regelungen vermissen, welche die Grundlage für eine zuverlässige Planung bieten würden.

Mangelnde Motivation für die Fusion

Im Gesetzesentwurf fehlt laut Gemeinde eine klare Darstellung der Motivation für eine Fusion, insbesondere auch in Bezug auf die Motivation der Bevölkerung, einer Fusion in einer späteren Abstimmung zuzustimmen. Es müsse transparent und konkret aufgezeigt werden, welche greifbaren Verbesserungen durch eine Fusion erzielt werden können. Andernfalls werde es schwer sein, die Bevölkerung zu überzeugen.

Entschuldung und Steuerfussanpassung

Ein zentrales Anliegen der Gemeinde Hundwil ist die Vergangenheitsbewältigung mit einer Entschuldung sowie einer fairen Steuerfussanpassung. Die bestehenden Schulden der beteiligten Gemeinden müssten miteinbezogen werden, während der Steuerfuss der fusionierten Gemeinde auf dem niedrigsten Niveau der beteiligten Gemeinden bleiben solle. Eine Fusion, die zu einer Erhöhung des Steuerfusses führe, sei nicht akzeptabel. Das Gesetz solle sicherstellen, dass diese Themen – insbesondere die Entschuldung und die Steuerfussanpassung – klar geregelt würden.

Die vorgelegte Vorlage behandele diese beiden zentralen Themen nicht. Diese Punkte müssen nach Meinung der Gemeinde Hundwil jedoch explizit in das Gesetz aufgenommen und verbindlich festgelegt werden, um «eine faire und transparente Umsetzung von Gemeindefusionen zu ermöglichen». Ohne eine angemessene finanzielle Unterstützung durch den Kanton würden finanzschwache Gemeinden unter Druck und Zwang geraten, was ihre Zukunftsperspektiven erheblich gefährden könnte.

Prozessdauer und Kosten

Die Durchführung von Gemeindefusionen ist ein langfristiger Prozess, der erheblichen Ressourceneinsatz erfordert, so schreibt die Gemeinde Hundwil. Deshalb müssen ihrer Ansicht nach auch die Projektkosten realistisch eingeschätzt werden. Sie dürften keinesfalls pauschalisiert werden. Ein Prozentanteil der Unterstützungsbeiträge mit einem klar definierten Kostendach wäre eine gerechtere Lösung. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ausgangslagen der beteiligten Gemeinden, heisst es aus Hundwil.

Ungleichgewicht

Der Vorschlag im Gesetz berücksichtige in seiner jetzigen Form die Belastungen nicht ausreichend, wird in der Gemeindemitteilung weiter betont. Die Grösse einer Gemeinde sei nicht immer ein Indikator für die finanzielle Lage; daher könne es nicht sein, dass die grösste Gemeinde einen kleineren oder gar keinen Pro-Kopf-Beitrag erhalte.

Notwendigkeit von Rückstellungen

Trotz der angespannten Finanzlage des Kantons sei es unerlässlich, dass Rückstellungen für Gemeindefusionen gebildet würden. Ohne diese gehe die Verlässlichkeit unter, ist sich die Gemeinde Hundwil sicher. Im Vorschlag des Fusionsgesetzes schimmere durch, dass eine deutliche Eingrenzung der notwendigen Finanzen vorliege.

Fazit

Die Idee eines Unterstützungsbeitrags pro Einwohner ist gemäss Stellungnahme der Gemeinde Hundwil grundsätzlich nicht abzuweisen, doch die Höhe des Beitrags müsse realistisch die Herausforderungen abdecken. Es sei notwendig, dass die vorgesehenen Beiträge angepasst und auf eine solide, nachvollziehbare Basis gestellt würden, um die Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Gemeinden zu gewährleisten.

Die fehlende Berücksichtigung der Themen Entschuldung und Steuerfussanpassung stelle ein grosses Manko des Gesetzes dar. Nur wenn diese zentralen Punkte klar geregelt würden, könne die Fusion von Gemeinden zu einer zukunftsfähigen und finanziell stabilen Struktur führen.