#Polizeiliche #Kriminalstatistik #für #veröffentlicht
Schwere Gewalttaten haben erneut zugenommen – und dies, obwohl die Kriminalität insgesamt erstmals wieder gesunken ist. Das zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS).

Die polizeiliche Kriminalstatistik wird jährlich vom Bundesamt für Statistik (BFS) und den kantonalen Polizeibehörden erstellt.
Illustration Ida Götz / NZZ
Insgesamt sind im vergangenen Jahr 554 963 Straftaten gemäss Strafgesetzbuch (StGB) verzeichnet worden. Dies zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag publiziert hat. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl der Straftaten um 1,5 Prozent gesunken, was insbesondere auf den Rückgang der Vermögensstraftaten um 3,5 Prozent zurückzuführen sei.
Wie bereits in den vergangenen Jahren ist die Zahl der schweren Gewaltstraftaten angestiegen (+8,1 Prozent). Von den 55 vollendeten Tötungsdelikten geschahen 61,8 Prozent im häuslichen Bereich.
Mehr Tötungsdelikte als im Vorjahr
Gewaltstraftaten wurden laut PKS 2025 insgesamt 49 915 verzeichnet, zwei Prozent mehr als 2024. Die schweren Gewaltstraftaten sind im Vergleich zum Vorjahr um 8,1 Prozent auf 2654 Straftaten gestiegen (2024: +19,4 Prozent). Die 55 vollendeten Tötungsdelikte im Jahr 2025 liegen über dem Mittelwert der durchschnittlich pro Jahr polizeilich registrierten 48 Tötungsdelikte seit 2009. 2013 und 2015 wurden mit jeweils 57 vollendeten Tötungsdelikten die höchsten Werte verzeichnet. Von den im vergangenen Jahr getöteten 55 Personen waren 32 weiblich (58,2 Prozent).
Mehr als die Hälfte der vollendeten Tötungsdelikte (34 Straftaten bzw. 61,8 Prozent) wurden laut PKS innerhalb einer bestehenden oder ehemaligen Partnerschaft oder der Familie verübt. Die Opfer von Tötungsdelikten im häuslichen Kontext waren auch 2025 zu 74 Prozent weiblich. Dies entspricht dem durchschnittlichen Anteil der in den vergangenen 17 Jahren getöteten weiblichen Personen. Bei den getöteten Personen in einer (ehemaligen) Partnerschaft handelt es sich um 19 Frauen und 2 Männer. In Familien- oder anderen Verwandtschaftsbeziehungen wurden sechs Minderjährige, vier Frauen und drei Männer getötet.
Während das Total der polizeilich registrierten Straftaten gemäss StGB in den vergangenen drei Jahren gestiegen ist, ist die Zahl 2025 gesunken. Das Total Straftaten von 2025 ist auf ähnlichem Niveau wie 2009, als die PKS in ihrer heutigen Form zum ersten Mal publiziert wurde (Total 2009: 553 421 Straftaten). Werden die Zahlen ins Verhältnis zur Bevölkerung von damals und heute gesetzt, zeigt sich, dass 2009 rund 72 Straftaten pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz geschahen, 2025 deren 61.
Weniger Vermögensstraftaten
Der Rückgang bei den Vermögensstraftaten sei auf verschiedene Strafartikel zurückzuführen. Den grössten Anteil innerhalb der Vermögensstraftaten macht mit 41,7 Prozent der Diebstahl aus (154 041 Straftaten). Anders als im Jahr zuvor, in welchem bei den meisten Diebstahlformen ein Anstieg zu beobachten war, zeigt sich für das Jahr 2025 ein Rückgang (Total -5,3 Prozent). Besonders zurückgegangen sind laut PKS Fahrzeugeinbruchdiebstähle (-18,8 Prozent), der Diebstahl aus Fahrzeugen (-17,0 Prozent) sowie der Taschendiebstahl (-15,5 Prozent). Weiter wurden weniger gestohlene Fahrzeuge (-4,9 Prozent), weniger Sachbeschädigungen (-3,2 Prozent) sowie weniger Betrugsstraftaten registriert (-5,1 Prozent).
Für das Jahr 2025 seien 57 761 Straftaten mit einem digitalen Tatvorgehen erfasst worden. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang von 2 Prozent. Mit 54 247 Straftaten machte die Cyber-Wirtschaftskriminalität den grössten Anteil aus.
Im Bereich Cyber-Wirtschaftskriminalität wurden insgesamt 36 572 geschädigte Personen registriert. Den grössten Anteil (81,2 Prozent) innerhalb dieses Bereichs machten geschädigte Personen von Online-Betrugsstraftaten aus. Differenziert nach Geschlecht zeige sich, dass männliche Personen häufiger von Online-Anlagebetrug (65,2 Prozent), nicht gelieferten Waren auf Kleinanzeigenplattformen (60,2 Prozent) sowie Vorschussbetrug (57,0 Prozent) betroffen waren, während mehr weibliche Personen als Geschädigte von falschen Unterstützungsanfragen (60,8 Prozent) und Romance Scam (54,8 Prozent) erfasst worden seien. Mit Ausnahme der nicht gelieferten Waren auf Kleinanzeigenplattformen war bei den genannten Betrugsformen die Altersgruppe der über 60-Jährigen am stärksten betroffen.
Zu einer weiteren digitalen Deliktsform zählt das Erpressen von Geld mit Bild- und Videomaterial, sogenanntes Sextortion. Im Jahr 2025 waren neun von zehn geschädigten Personen männlich. Fast ein Drittel aller geschädigten Personen von Sextortion waren minderjährig (31,5 Prozent).
Auch 2025 über 90 000 beschuldigte Personen registriert
Insgesamt wurden laut PKS 92 147 Personen wegen einer Straftat gegen das StGB polizeilich registriert. Schweizer Staatsangehörige machen 42,1 Prozent (Total 38 821 Personen), ausländische Staatsangehörige der ständigen Wohnbevölkerung 32,3 Prozent (Total 29 725 Personen), die Asylbevölkerung 5,8 Prozent (Total 5386 Personen) sowie die übrigen Ausländerinnen und Ausländer 19,8 Prozent (Total 18 215 Personen) der beschuldigten Personen aus. Während bei den Schweizer Staatsangehörigen die Zahl der beschuldigten Personen auf ähnlichem Niveau (-0,3 Prozent) geblieben ist, wurden bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung 2,9 Prozent und bei den übrigen Ausländerinnen und Ausländern 1,3 Prozent mehr beschuldigte Personen als im Vorjahr verzeichnet. Die Zahl der beschuldigten Personen aus der Asylbevölkerung ist um 12,4 Prozent gesunken.
Dunkelziffer nicht eingerechnet
Die polizeiliche Kriminalstatistik in der Schweiz wird jährlich vom Bundesamt für Statistik (BFS) in Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeibehörden erstellt. Grundlage bilden alle Straftaten, die der Polizei bekannt werden – entweder durch Anzeigen aus der Bevölkerung oder durch eigene Ermittlungen. Die erfassten Daten umfassen unter anderem Art und Anzahl der Delikte, Tatzeit und -ort sowie Angaben zu beschuldigten Personen.
Die Polizeikorps der Kantone liefern ihre standardisierten Daten an das BFS. Dort werden die Daten zusammengeführt, auf Plausibilität geprüft und nach standardisierten Kriterien ausgewertet, damit eine schweizweit vergleichbare Kriminalstatistik entsteht. Wichtig ist dabei, dass die PKS nur das sogenannte Hellfeld der Kriminalität abbildet, also jene Fälle, die tatsächlich registriert wurden, während nicht gemeldete Delikte unberücksichtigt bleiben.