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Der frühere Redaktor der «Maurmer Post» erzielt einen juristischen Etappensieg. Es ist das jüngste Kapitel einer verworrenen Geschichte.

Die Idylle trügt: Der Konflikt um die «Maurmer Post» schwelt weiter.
Adrian Michael / CC BY-SA 4.0
Es sei sehr ärgerlich, sagt der Mann am Telefon. Die Bezeichnung «kafkaesk» wolle er nicht bemühen, aber auf dieses Verfahren treffe sie zu. Er habe den Bezirksrat explizit aufgefordert, die Vorwürfe gegen ihn zu prüfen. Und genau das habe die Behörde nicht getan. Dennoch sei er zufrieden mit dem Ergebnis.
Und ja, er halte an seiner Position fest: Er habe nicht gegen die redaktionellen Richtlinien der «Maurmer Post» verstossen, als er vor knapp zwei Jahren einen Artikel über einen Todesfall in der Zürcher Oberländer Gemeinde geschrieben habe. Das müsse der Gemeinderat so festhalten in der Dorfzeitung. Oder wenigstens eine Gegendarstellung von ihm publizieren. «Ich bin ein Bauernopfer, und dafür bin ich mir echt zu schade!»
Fataler Bericht über Tötungsdelikt
Der Mann, der sich derart aufregt, war bis vor knapp zwei Jahren stellvertretender Chefredaktor der «Maurmer Post». Ende Januar hat er vom Bezirksrat Uster teilweise recht bekommen: Das Editorial, das der Gemeinderat und die Kommission der «Maurmer Post» am 22. März 2024 veröffentlichten, war stellenweise widerrechtlich.
Damals hatte die Exekutive unter Gemeindepräsident Yves Keller (FDP) die Leserschaft der Dorfzeitung darüber informiert, dass der stellvertretende Chefredaktor bis zu seiner ordentlichen Pensionierung ein halbes Jahr später freigestellt werde. Hintergrund der Massnahme seien «schwere Verstösse gegen die redaktionellen Richtlinien der Zeitung, die das Vertrauensverhältnis zwischen dem stellvertretenden Chefredaktor und den Aufsichtsbehörden zerrüttet haben».

Yves Keller (FDP), Gemeindepräsident von Maur.
PD
Das wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen. Er beschwerte sich erfolglos bei der Gemeinde darüber – die «Maurmer Post» wird von dieser herausgegeben und finanziert – und rekurrierte danach vor dem Bezirksrat. Es ist eine verworrene Geschichte.
Die Grundzüge kann man sich ungefähr so vorstellen: Ein 71-jähriger Mann wurde vor zwei Jahren auf einem Landgut des Dorfes erschlagen – von seinem eigenen Neffen. Die beiden Männer waren wegen eines Bauvorhabens in Streit geraten. Die «Maurmer Post» berichtete darüber.
Das Problem: In dem Artikel des stellvertretenden Chefredaktors kam einzig die Schwester des Getöteten zu Wort. Dem Bauamt der Gemeinde, das kurz vor der Tat einen Baustopp auf dem Hof verfügt hatte, machte die Frau schwere Vorwürfe: Die Abteilung habe «willfährig» entschieden, den «Eigentumswahn» des Täters befeuert und sei so quasi mitverantwortlich für den Tod ihres Bruders. Die Anschuldigungen der Frau werden in dem Beitrag unreflektiert wiedergegeben.
Daher der Vorwurf, der Mann habe gegen die redaktionellen Richtlinien der Zeitung verstossen. Daher die Freistellung. Daher das Editorial zwei Wochen später, in dem die Gemeinde Maur ihrem eigenen Angestellten in aller Öffentlichkeit ein schlechtes Zeugnis ausstellte. Aus dem Online-Archiv der Zeitung ist diese Ausgabe mittlerweile verschwunden.
Zu viele Details
Für den Bezirksrat ist klar: Der Gemeinderat hätte zurückhaltender kommunizieren müssen. Details der Freistellung hätten nicht publiziert werden dürfen. So aber habe die Gemeinde als Arbeitgeber «ihre Pflicht zum Schutz der Persönlichkeit des Rekurrenten verletzt und sein gesellschaftliches und berufliches Ansehen beschädigt». Das schreibt die Behörde in ihrem 26 Seiten starken Beschluss, der der NZZ vorliegt.
Bei der Frage allerdings, ob der frühere Redaktor mit dem einseitigen Artikel seine Pflichten als Journalist verletzt habe, lässt sich der Bezirksrat nicht in die Karten blicken. Aber aus Sicht der Behörde ist das auch nicht relevant. Wichtiger sei grundsätzlich etwas anderes. «Auch die Verbreitung von wahren Tatsachen ist nicht unbeschränkt zulässig»: Das Informationsbedürfnis der Leserschaft müsse gegen das Interesse des Betroffenen abgewogen werden, dass die Publikation (des Editorials) nicht oder nicht in einer bestimmten Form stattfinde, schreibt der Bezirksrat weiter.
Und da sei der Fall klar: Ein Anspruch der Öffentlichkeit, über Hintergründe informiert zu werden, «die den Rekurrenten in denkbar schlechtes Licht rücken», lasse sich nicht erkennen.
Versagen auf mehreren Ebenen
Bleibt noch folgender Punkt: Warum hält der nunmehr schon länger pensionierte Journalist an seiner Darstellung fest, dass er nicht gegen die redaktionellen Richtlinien der «Maurmer Post» verstossen habe, die eine ausgewogene Berichterstattung vorsehen?
Er habe das Bauamt damals nicht erreicht, sagt der Mann im Gespräch mit der NZZ. Den Artikel hatte er kurz vor seinen Ferien abgeschlossen, an einem Freitag. Seinen Redaktionskollegen habe er jedoch eine E-Mail hinterlassen mit dem Hinweis, dass man am darauffolgenden Montag, 4. März 2024, «vielleicht noch kurz» eine Stellungnahme des Bauamtes einfordern sollte. Die E-Mail liegt der NZZ vor. Das Bauamt wurde trotz diesem Hinweis nicht kontaktiert.
Wie vorgesehen wurde der Artikel der zuständigen Kommission vorgelegt, das Kontrollgremium gab ihn frei. Am 8. März erschien der Bericht – und spätestens dann war Feuer im Dach der «Maurmer Post».
Gemeindepräsident Yves Keller will keine Stellung nehmen. Man sei dabei, den Beschluss des Bezirksrats zu prüfen. Über einen allfälligen Weiterzug ans Zürcher Verwaltungsgericht werde fristgerecht entschieden, teilt die Kommunikationsbeauftragte der Gemeinde mit. Zeit dazu haben Keller und die übrigen Maurmer Gemeinderäte bis Ende Februar.