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Der Ständerat setzt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider Grenzen: Sie soll Trinkgelder für das Servicepersonal nicht auf dem Verordnungsweg steuer- und abgabepflichtig erklären dürfen.

Geht es nach dem Ständerat, soll das Trinkgeld nicht als Lohn gelten.
Ennio Leanza / Keystone
Der Staat zeigt sich erfinderisch, wenn es darum geht, neue Geldquellen zu erschliessen. So hat SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vor einiger Zeit angekündigt, dass sie für die Finanzierung der unter Druck stehenden AHV künftig auch auf die Trinkgelder zugreifen will, die das Servicepersonal, die Bardame oder die Coiffeuse erhalten. Die freiwilligen Zuwendungen der Kunden und Gäste sollen laut Baume-Schneider der Beitragspflicht unterstellt und damit auch besteuert werden, sofern sie einen erheblichen Teil des Lohnes ausmachen. Die Innenministerin plant dazu eine Anpassung der AHV-Verordnung, die für «Rechtssicherheit» sorgen soll.
Die Mitte setzt sich gegen die FDP durch
Doch daraus dürfte nichts werden. Zumindest nicht, wenn es nach dem Ständerat geht. Die kleine Kammer hat am Montag klargemacht, dass sie es nicht goutiert, die Klein- und Kleinstverdiener zusätzlich zur Kasse zu bitten und auf ihr Trinkgeld zuzugreifen. Der Rat sprach sich mit 42 zu 1 Stimme für eine Motion des Walliser Mitte-Vertreters Beat Rieder aus. Ein Antrag des Ausserrhoder FDP-Mannes Andrea Caroni, das Anliegen zurückzustellen und zuerst in die Kommission zu schicken, wurde abgelehnt. Die Mitte setzte sich gegen die Freisinnigen durch.
Die Motion verpflichtet den Bundesrat, freiwillig entrichtete Trinkgelder im AHV-Gesetz und im Gesetz über die direkte Bundessteuer vom Lohn und vom steuerbaren Einkommen explizit auszunehmen. Das heisst: Aus dem Vorhaben von Baume-Schneider, in Eigenregie auf dem Verordnungsweg tätig zu werden, ohne Mitwirkung des Parlaments, wird nichts. Der Ständerat will bei den Trinkgeldern mitreden und dafür sorgen, dass der Bundesrat nicht durchreguliert.
In der Debatte wurde mehrfach betont, wie anspruchsvoll und hart der Job des Servicepersonals sei, und das bei eher schlechter Bezahlung. Der Motionär gab bekannt, persönlich unter Druck zu stehen, und zwar von seiner Gattin: «Meine Frau war zwanzig Jahre im Gastgewerbe tätig und sagt, dass diese Motion absolut dringlich sei und dass sie sich nicht vorstellen könne, dass man im Tiefstlohnsegment noch jede kleinste Lücke schliesst, um diese zu besteuern.»
Dass das Trinkgeld zum Politikum geworden ist, hängt damit zusammen, dass viele Leute heute digital zahlen und auch den sogenannten «Overtip» nicht mehr bar auf den Tisch legen. Damit taucht das Trinkgeld in der Buchhaltung der Gastronomiebetriebe plötzlich auf und wird sichtbar. Es handle sich zum Teil um hohe Beträge, die das Personal auf diese Weise zusätzlich verdiene, sagen die Befürworter einer Regulierung.
Rieder hatte im Vorfeld der Parlamentsdebatte selber Recherchen beim Personal des Bundeshaus-Restaurants Galerie des Alpes angestellt. Er kommt zu einem anderen Schluss: Der Lohn, den die Angestellten dort erhielten, betrage netto 4000 Franken, berichtete er dem Rat. Dazu kämen zwischen 100 und 200 Franken Trinkgeld. Das seien keine Exzesse, die eine Regulierung nötig machten.
Die freiwilligen Zuwendungen seien ein Zeichen der Wertschätzung, eine Schenkung, wurde in der Debatte betont. Sie würden unregelmässig fliessen, seien nicht planbar, nicht vertraglich vereinbart, und der Kontrollaufwand, um sie zu erfassen und über den Lohn abzurechnen, wäre hoch. Zudem wäre der Nettoverlust für die Betreffenden grösser als der Rentenzuschlag, den sie Jahrzehnte später erhielten.
Widerstand der Branchen und der Gewerkschaften
Dass Baume-Schneiders Pläne einen schweren Stand haben würden, hatte sich abgezeichnet. Das Gastronomiegewerbe und die Hotellerie sind klar dagegen, Trinkgelder als Lohn anzusehen, sie zu besteuern und für die Finanzierung der AHV beizuziehen. Dasselbe gilt für die Gewerkschaften. Die Mitarbeiter wären die Leidtragenden, sagen die Kritiker. Die Bereitschaft der Gäste, Trinkgeld zu geben, nähme ab, wenn sie wüssten, dass darauf Abgaben und Steuern fällig würden. Die persönliche Anerkennung für gute Leistungen ginge zunehmend verloren. – Die Motion geht an den Nationalrat.