#Referendum #gegen #höhere #Entschädigung #nicht #genutzt
Nach Ablauf der Referendumsfrist sind auf der Bezirksverwaltung keine Unterschriften eingegangen und somit wurde das fakultative Referendum nicht ergriffen. Der Beschluss des Bezirksrats über die Erhöhung der Entschädigung ist hiermit rechtskräftig.
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