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Parteiunabhängige sehen Schwächen im Gemeindefusionsgesetz

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Der vorliegende Entwurf zum Gesetz über Gemeindefusionen wird von den Parteiunabhängigen von Appenzell Ausserrhoden als wichtige Grundlage für künftige Gemeindefusionen erachtet. In seiner aktuellen Ausgestaltung indes sei er laut einer Stellungnahme nur eingeschränkt geeignet, die «Fusionslust» zu wecken sowie Fusionen auch tatsächlich anzustossen und erfolgreich zu begleiten. Insbesondere hinsichtlich Wirksamkeit, Planungssicherheit und praktischer Umsetzbarkeit bestehen aus Sicht der Ausserrhoder PU relevante Schwachstellen. «Wenn Fusionen gewollt sind, müssen sie vor, während und nach dem Prozess begleitet werden.» Die PU nimmt daher in ihrer Vernehmlassung die Möglichkeit wahr, Vorschläge zur Verbesserung einzubringen. So etwa wird angeregt, flankierende Massnahmen zum Gesetz zu erarbeiten, wie etwa spezielle Coaching-Angebote und eine Prozessbegleitung. «Viele Gemeindeverwaltungen und Gemeindebehörden sind sehr schlank aufgestellt und durch eine zusätzliche Fusionsaufgabe können die personellen und finanziellen Ressourcen über den Grenzen der Machbarkeit sein. Es wäre sehr bedauerlich und kontraproduktiv, wenn bereits an diesen Punkten ein Fusionsvorhaben scheitern würde.» Deshalb seien diese Formen der Unterstützung aus Sicht der PU zielführend, um die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu erhöhen und die übergeordneten kantonalen und kommunalen Interessen zu wahren.

In Bezug auf die Finanzierung ergeben sich aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf für die PU AR diverse Unsicherheiten. Unter anderem wird eine klare Stellungnahme des Regierungsrates erwartet, ob und in welcher Höhe Gemeinden mit finanziellen Mitteln rechnen können und welche Voraussetzungen respektive Kriterien dabei gelten. Denn «eine Sicherheit bezüglich Übernahme eines Teils dieser Kosten ist ein wichtiger Faktor, damit Fusionen erfolgen.»

Die Parteiunabhängigen stellen ausserdem die Frage, wie eine im Gesetz nicht berücksichtige zeitliche Lücke zwischen der Einleitung des Fusionsverfahrens und dem Fusionsbeschluss geschlossen und wie eine Prozessmitwirkung der Bevölkerung ermöglicht werden kann. In dieser Phase sei zwar eine Information der Bevölkerung vorgesehen, aber keine Mitwirkung. Was letztlich bedeute, dass die Stimmberechtigten, je nach Vorgehen, erstmalig beim Fusionsvertrag über die Fusionsabsichten befinden könnten. Die PU AR erachten es daher als sinnvoll, «wenn beispielsweise nach der Veröffentlichung des Berichtes über das Ergebnis des Fusionsverfahrens über das weitere Vorgehen abgestimmt werden müsste und damit die Unsicherheiten innerhalb des Prozesses verringert würden».

Der Beitrag Parteiunabhängige sehen Schwächen im Gemeindefusionsgesetz erschien zuerst auf appenzell24.ch.