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Kostenverschiebung der Regierung wird kritisch betrachtet

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Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat bei den Gemeinden ein Gesetz und eine Verordnung zur Entlastung des Staatshaushaltes in Vernehmlassung geschickt. Dabei will der Kanton selbst 8 Millionen Franken sparen, auf Kosten der Gemeinden sollen weitere 4 Millionen Franken gehen. Der Herisauer Gemeinderat anerkennt den Handlungsbedarf, lehnt jedoch eine Verschiebungsvorlage zu Lasten der Gemeinden ab und weist die vorliegende Umsetzung als untauglich zurück. Das gibt er in einer von der Gemeindekanzlei versendeten Mitteilung bekannt. Diese Haltung decke sich mit der Stellungnahme der Gemeindepräsidienkonferenz, heisst es darin.

Nach Ansicht des Herisauer Gemeinderates handelt es sich bei den die Gemeinden betreffenden Massnahmen nicht um Entlastungen, sondern «reine Kostenverschiebungen auf die unterste Staatsebene, die Gemeinden». Zudem verkenne der Regierungsrat, dass die Gemeinden genauso massiv von Kostenschüben in den Bereichen Gesundheit und Soziales sowie Schule betroffen seien – ohne diese jedoch auf eine untere Staatsebene verschieben zu können. Inhaltlich geht es zum Beispiel um die Verlagerung der Kosten für die Förderung des Tourismus und eine neu einzuführende Aufwandentschädigung für die Erhebung und den Bezug der Steuern.

In Herisau hätten die kantonalen Kostenverschiebungen zusammen mit den vom Bund zu erwartenden Verschiebungen zur Folge, dass der Steuerfuss um 0,2 Steuereinheiten angehoben werden müsste, um die Erfolgsrechnung im Lot zu halten, hält der Herisauer Gemeinderat fest. Das Vorgehen sei umso unverständlicher, als die Gemeinde bereits in den letzten zehn Jahren verschiedene Mehrkosten aufgrund übergeordneter Gesetzesregelungen habe auffangen müssen, ohne die Steuern zu erhöhen. Der Gemeinderat Herisau lehnt deshalb die kantonalen Vorschläge als nicht zielführend ab. Stattdessen sei eine grundsätzliche Überprüfung der Aufgabenverteilung und der Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden vorzunehmen.




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