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Reicht das, um einen jungen Mann zu verwahren?
Ein junger Mann tauchte mit einem Messer vor einer Zürcher Synagoge auf.
Michael Buholzer / Keystone
Es ist ein Dezembermorgen im Jahr 2024, kurz nach sieben Uhr. Malik Benali (Name geändert) begibt sich zu einer Synagoge an der Erikastrasse in Zürich Wiedikon. In seiner Jackentasche verbirgt sich ein zwölf Zentimeter langes Küchenmesser.
Nur wenige Minuten zuvor stand Benali vor einer Talmud-Schule in Wiedikon. Als er auf einen 14-jährigen jüdischen Jugendlichen in orthodoxer Kleidung traf, schlug er diesem von hinten gegen den Kopf.
Für die Zürcher Staatsanwaltschaft ist klar, was der damals 25-Jährige geplant hat: Er wollte jüdische Menschen angreifen und verletzen.
Schon Tage zuvor soll Benali laut der Anklage in Wiedikon Angst und Schrecken verbreitet haben, jenem Zürcher Quartier, in dem viele Juden leben. An einem Morgen habe er versucht, einer jüdischen Frau die Sporttasche zu entreissen. Gleichentags habe er einem orthodoxen Juden eine Ohrfeige verpasst.
Am Ende seiner Tour durch das Viertel landet Benali vor der Synagoge mit dem Messer in der Tasche. Zwei Sicherheitsleute werden auf ihn aufmerksam. Sie gehen ihm nach, doch Benali macht sich mit einem E-Roller davon. Weit kommt er nicht, die Polizei kontrolliert ihn wenige Minuten später. Dabei kommt das Messer zum Vorschein.
Wurde in diesem Moment ein mögliches Attentat auf jüdische Mitbürger verhindert? Oder wiegt Benalis Verschulden weniger schwer, als es den Anschein macht?
Die Tat fällt in eine Zeit, in der sich in Zürich die antisemitischen Vorfälle häufen. Eine Entwicklung, die seit dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 zu beobachten ist.
Der Vorfall weckt Erinnerungen an frühere Attacken, insbesondere an eine von wenigen Monaten zuvor. Im März 2024 wurde ein orthodoxer Jude in Zürich von einem 15-jährigen Muslim mit tunesischen Wurzeln mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt. Im gleichen Jahr schüttete ein Mann bei einer Zürcher Synagoge Benzin aus, mit dem Ziel, das Gebäude anzuzünden.
Alkohol, Kiffen und ein Gutachten
Am Dienstag steht Malik Benali vor dem Bezirksgericht Zürich und schaut finster drein. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn der strafbaren Vorbereitungshandlungen zu schwerer Körperverletzung.
In der Verhandlung geht es um die Frage, inwieweit der junge Schweizer überhaupt schuldfähig ist. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm eine Schizophrenie. Als er vor der Synagoge auftauchte, lebte er in einem betreuten Wohnangebot. Die Staatsanwältin fordert statt einer Verurteilung die Anordnung einer stationären Massnahme, eine sogenannte «kleine Verwahrung». Derzeit sitzt er im Gefängnis Pöschwies in Sicherheitshaft.
Benalis Leben verlief wenig stabil. Zwar ist er in Zürich geboren, einen Grossteil seiner Kindheit verbringt er aber in Marokko. Dort besucht er von 2007 bis 2015 die Schule. Zurück in der Schweiz, findet er nie wirklich Tritt. Er kifft zu viel und trinkt zu viel Alkohol. Er lebt von Sozialhilfe, häuft Schulden an und ist vorbestraft.
Für die psychiatrische Gutachterin ist klar: Wenn Malik Benali nicht behandelt wird, besteht eine hohe Gefahr, dass er weitere Gewaltstraftaten begeht. Dies könne bis zu Tötungsdelikten gehen. Er halluziniere, sei aggressiv und habe eine gestörte Impulskontrolle. Die Gutachterin ist überzeugt, dass Benali an einem «Wahn gegen Juden» leidet.
Vor Gericht werden zudem Berichte erwähnt, wonach Benali ausgesagt haben soll, er sehe Dämonen. Auch habe er einmal die Polizei angerufen, um zu melden, dass er Stimmen höre.
Er sagt: «Sie wollen mir Schizophrenie anhängen»
Er selber sieht sich nicht als psychisch krank. Im Gegenteil, ihm würden Dinge untergeschoben. «Sie wollen mir Schizophrenie anhängen», sagt er vor Gericht. Er sei nicht bereit, eine Therapie zu machen.
Auch sonst bestreitet er alles, was ihm vorgeworfen wird. Mit dem Messer habe er lediglich Brot schneiden wollen. Dass er vor der Synagoge gewesen sei, sei reiner Zufall gewesen, er habe vom Ausgang nach Hause gehen wollen. Den Jugendlichen habe er geohrfeigt, weil dieser ihn angerempelt und vor ihm auf den Boden gespuckt habe. Die Vorfälle ein paar Tage zuvor hätten nichts mit ihm zu tun.
Vor Gericht wird über eine antisemitische Gesinnung als Tatmotiv verhandelt. Denn als Benali verhaftet wurde, äusserte er sich über Judentum und Koran. In einer Einvernahme sagte er zur Staatsanwältin, sie sei sicher eine Jüdin. Die Juden machten die Muslime herunter. Er sprach von «schwarzer Magie aus Israel». Vor Gericht bestreitet Benali all dies. «Sie werfen mir Antisemitismus vor.» Aber er sei kein Antisemit. Nur: Seine Aussagen sind protokolliert.
Sein Verteidiger bezweifelt vor Gericht, dass sein Mandant einen Judenhass hegt. Vor allem könne man «eine extreme Meinung gegen das Judentum nicht als wahnhaft bezeichnen».
Zwar sei es in der heutigen Zeit nachvollziehbar, dass ein Mann mit einem Messer vor einer Synagoge das Schlimmste befürchten lasse. «Nur ist das eben nicht strafbar. Ein Täter muss konkrete Vorbereitungen treffen.» Und dies sei nicht der Fall gewesen.
Der Anwalt widerspricht der Staatsanwaltschaft, wonach Benali vor der Synagoge herumgeschlichen sei. Ein Video zeige, dass der junge Mann nur zügig daran vorbeigegangen sei. Dies bestätige einer der Sicherheitsmänner.
Nur wegen einer Psychose in Sicherheitshaft?
An dem Gutachten lässt der Verteidiger kein gutes Haar. Dieses weise schwere Mängel auf. Die Schizophrenie-Diagnose habe die Gutachterin nach einer Phase erstellt, in der Benali eine Psychose durchlebt habe. Diese Psychose sei durch die Haft und den Konsum von Drogen und Alkohol ausgelöst worden.
Dagegen seien entlastende Faktoren wie das gute Zeugnis der Ärzte von der Pöschwies nicht ins Gutachten eingeflossen. Ein weiterer Arzt – dessen Zweitgutachten das Gericht allerdings nicht zugelassen hat – habe keine Schizophrenie diagnostiziert.
Benali lebe seit einem Jahr ohne Medikamente, was bei einer Schizophrenie kaum möglich sei. Der Anwalt sagt: «Gelegentliche Psychosen durch Alkohol und Drogen berechtigen sicher nicht zu einer Sicherheitshaft.»
Er fordert, den jungen Mann von der Vorbereitung einer schweren Körperverletzung freizusprechen. Zudem will er die kleine Verwahrung verhindern. Benali sei aus der Sicherheitshaft zu entlassen.
Richter sprechen eine kleine Verwahrung aus
Das Bezirksgericht sieht es anders. Es erachtet es als erwiesen, dass Benali die Vorbereitung zu einer schweren Körperverletzung getroffen hat. «Sie wollten Gewalt ausüben, darum hatten Sie ein Messer dabei», sagt der Richter.
Bei den Vorfällen ein paar Tage vor der Tat – jener mit der Sporttasche und der Ohrfeige – sieht das Gericht ihn aber nicht als Täter.
Die Richter gehen davon aus, dass der junge Mann an Schizophrenie leidet. Die Gutachterin habe seine ganze Krankengeschichte aufgearbeitet. Auch früher habe es schon viele Anzeichen gegeben. Die Führungsberichte der Gefängnisärzte sowie das Zweitgutachten bezeichnet das Gericht als nicht geeignet.
Malik Benali sei schuldunfähig. Die Richter ordnen statt einer Strafe eine kleine Verwahrung an. Diese ist auf maximal fünf Jahre ausgelegt, kann aber bei andauernder Gefährlichkeit immer wieder verlängert werden. Bis zum Beginn der stationären Massnahme muss er im Gefängnis in Sicherheitshaft bleiben.
Bereits vor Gericht kündigt der Verteidiger an, in Berufung zu gehen. Auch soll möglichst ein zweites Gutachten eingeholt werden.
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