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Initiative gegen Obstmarkt-Neuauflage wird geprüft

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Der Gemeinderat Herisau hat die am 12. Dezember 2025 eingereichte Volksinitiative «Obstmarkt Heris­au – Keine Zwängerei – Ein Nein ist ein Nein» für zustande gekommen erklärt. Es gingen 215 gültige Unterschriften ein, im Minimum gefordert waren 100. Die Volksinitiative verlangt, dass der Obstmarkt und der Platz für zehn Jahre in der heutigen Form bestehen bleiben. Zudem dürfen keine öffentlichen Gelder für Projektierungen etc. ausgegeben werden, ausser diese sind vorgängig von den Stimmberechtigten genehmigt worden.

Als nächsten formellen Schritt lässt der Gemeinderat Herisau nun vom Rechtsdienst prüfen, ob die Initiative für gültig erklärt werden kann. Gemäss Artikel 55 Absatz 2 der Kantonsverfassung ist eine Initiative ganz oder teilweise ungültig, wenn sie dem Grundsatz der Einheit der Materie widerspricht, übergeordnetem Recht widerspricht oder undurchführbar ist. Über die Gültigkeit der Initiative entscheidet in Herisau abschliessend der Einwohnerrat.