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Homosexuelle Männer verprügelt und ausgeraubt: Täter stehen vor Gericht

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Homophobie habe bei den Taten keine Rolle gespielt, sagen die Verteidiger der beiden jungen Täter.

Die Täter – ein 29-jähriger Schweizer und ein 23-jähriger Brasilianer – lockten ihre Opfer häufig in den Wald.

Getty

Die beiden jungen Männer gehen immer gleich vor. Einer der beiden sucht auf einschlägigen Online-Plattformen den Kontakt mit älteren homosexuellen Männern. Er verabredet sich mit ihnen zu einem sexuellen Treffen an einem abgelegenen Ort, meist in einem Waldstück. Er vereinbart zudem einen Preis dafür, dass er Sex mit den Männern hat, jeweils zwischen 100 und 200 Franken.

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In Wirklichkeit hat er aber kein Interesse an einem Sex-Date. Alles ist nur ein Vorwand, um die Männer in die Falle zu locken und auszurauben. So ergeht es auch einem 55-Jährigen, als er im September 2023 sein Auto in ein Waldstück in Bassersdorf steuert. Am verabredeten Ort wartet sein vermeintlicher Sex-Partner auf ihn. Der führt ihn dann weiter in den Wald hinein, wo sein Kompagnon bereits hinter einem Gebüsch wartet – maskiert mit einer Sturmhaube, bewaffnet mit einer Softair-Pistole, die einer richtigen Schusswaffe täuschend ähnlich sieht.

Mit dieser bedroht er das ahnungslose Opfer, zwingt den Mann in die Knie, schlägt zuerst mit der Faust auf ihn ein und tritt ihm danach so heftig gegen den Oberkörper, dass der 55-Jährige zur Seite kippt. Die beiden Männer nehmen ihm Geld, Autoschlüssel und Armbanduhr ab und lassen ihr Opfer im Wald zurück – mit gebrochenen Rippen, Wunden im Gesicht und einer Gehirnerschütterung.

Innert weniger Wochen locken sie gleich vier homosexuelle Männer in die Falle, wobei sie nicht immer gleich brutal vorgehen. Beim letzten Treffen aber wartet statt des Opfers die Polizei auf sie und nimmt das kriminelle Duo fest. Nun müssen sich der 29-jährige Schweizer und der 23-jährige Brasilianer vor Gericht verantworten.

Spielte Homophobie eine Rolle?

Die Suche nach Opfern auf Dating-Plattformen für Homosexuelle, die Verabredungen an abgelegenen Orten, die Gewalt: All das erinnert an das Vorgehen in anderen Fällen. Zum Beispiel an eine Gruppierung in Österreich, gegen welche der Polizei im letzten Jahr ein grosser Schlag gelungen ist. Die Gruppierung hatte zwar vorgegeben, gegen Pädophile vorzugehen, in Wahrheit aber gezielt Jagd auf homosexuelle Männer gemacht.

Vor dem Prozess am Bezirksgericht Bülach stellte sich deshalb auch die Frage, ob bei den Taten der beiden jungen Männer homophobe Motive eine Rolle spielten. Oder ob die Täter in den homosexuellen Männern einfach passende Opfer für ihre Überfallsmasche sahen.

In der Verhandlung, die am Mittwoch stattfindet, befragt die vorsitzende Richterin den Schweizer ausführlich zu den Taten. Doch der bleibt einsilbig.

Warum er denn ein Profil auf einer Dating-Plattform für Homosexuelle erstellt habe, fragt sie ihn. – «Ich habe von einem Kollegen gehört, dass man so Geld verdienen kann.» – Wie Geld verdienen? – «Die Idee war, Sex-Treffen gegen Bezahlung abzumachen, die Männer dann zu treffen, ihnen vorher das Geld abzunehmen und dann zu gehen, ohne etwas dafür zu tun.»

Einmal macht es der Schweizer auch genau so, die Tat begeht er alleine. Bei den Taten mit dem Brasilianer kommt es dann aber zu Gewalt. Er habe das nicht gewollt, sagt der Schweizer vor Gericht. Sein Mittäter habe zugeschlagen, statt den Opfern bloss Angst einzujagen. Ihm tue jedenfalls leid, was er und sein Mitstreiter diesen Männern angetan hätten.

Der Brasilianer äussert sich in der Befragung des Gerichts nicht zur Sache und verweist auf seine Aussagen vor der Staatsanwaltschaft. Dort hat er die Taten grundsätzlich auch zugegeben, sagte aber, dass nicht immer er es gewesen sei, der zugeschlagen habe. Vor allem nicht beim schwersten Fall in Bassersdorf, bei dem sich das Opfer Rippenbrüche zugezogen hatte.

Beide Männer sprechen vor Gericht auch von einer schweren Jugend, geprägt von Drogenkonsum, Zeit in Heimen oder Internaten, einem unsteten Leben und hohen Schulden. Während der Schweizer bereits mehrfach vorbestraft ist – unter anderem wegen Drohung und Hausfriedensbruchs –, hat der Brasilianer noch keine Einträge auf seinem Strafregisterauszug.

Aufgeflogen sind die beiden, als sie sich mit einem Opfer, das der Schweizer zuvor alleine ausgeraubt hatte, nochmals verabredeten. Zu diesem Zeitpunkt waren die jungen Männer bereits im Visier der Polizei, ihre Telefonate wurden abgehört. Und so bekam die Polizei mit, was die beiden planten: sich mit dem Opfer in dessen Büro zu treffen. Ihm dort nicht nur Geld abzuknöpfen, sondern auch einen Tresor auszuräumen. Am Telefon sagt der Brasilianer, er werde das Opfer mit Gewalt zur Herausgabe des Codes zwingen.

Verteidiger halten Strafmass für «völlig übertrieben»

Der Staatsanwalt forderte in seiner Anklage eine harte Strafe für die beiden Männer: eine Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren für den Brasilianer sowie einen Landesverweis von 12 Jahren. Für den Schweizer waren es gar 11,5 Jahre, weil der daneben noch weitere Delikte begangen hatte.

«Mit ihren Taten haben sie bei den Opfern nicht nur einen physischen, sondern auch einen psychischen Schaden angerichtet», sagte der Staatsanwalt. Eines der Opfer leide immer noch unter Albträumen.

Innert kürzester Zeit hätten die Täter gleich mehrere Delikte begangen und sie hätten gerade noch rechtzeitig vor der Begehung eines weiteren gestoppt werden können. Sie seien wie eine Bande vorgegangen mit einer klaren Rollenteilung. Der Schweizer sei der «Sex-Lockvogel» und der Brasilianer «der Mann fürs Grobe» gewesen. Sie seien wegen mehrfachen bandenmässigen Raubs zu verurteilen.

Von einer Bandenmässigkeit könne nicht die Rede sein, entgegnete die Verteidigerin des Schweizers. Angemessen sei eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 22 Monaten für ihren Mandanten.

Diesen stellte sie als naiven Mitläufer dar, der sich stets gegen die Anwendung von Gewalt ausgesprochen habe. Selbst habe er nie zugeschlagen. Die sexuelle Orientierung der Opfer habe zudem keine Rolle gespielt. Es gebe keine Hinweise auf eine homophobe Einstellung. In einer Einvernahme mit der Staatsanwaltschaft habe er die Wahl der Opfer so begründet: «Es wäre schwierig gewesen, eine Frau zu finden, die für ein solches Treffen Geld bezahlt hätte.»

Der Verteidiger des Brasilianers stellte seinen Mandanten umgekehrt ebenfalls als Mitläufer dar. Die Initiative für die Taten und die Planung sei vom Schweizer ausgegangen. Zudem sei er nur in einem Fall leicht gewalttätig geworden. Im schwersten Fall, als sich das Opfer unter anderem Rippenbrüche zugezogen hatte, habe nicht der Brasilianer, sondern der Schweizer zugeschlagen.

Die geforderte Strafe sei völlig übertrieben: «10,5 Jahre gibt es für ein versuchtes oder gar ein vollendetes Tötungsdelikt und nicht für ein paar Raubüberfälle, bei denen die Täter wenige hundert Franken erbeuteten.» Eine angemessene Strafe müsste aus Sicht des Verteidigers unter zwei Jahren liegen. Auch der Landesverweis von 12 Jahren sei masslos übertrieben. «Das würde seine Zukunftsperspektive zerstören.»

Das Gericht hat am Mittwoch noch kein Urteil gefällt, das soll in den kommenden Wochen folgen.