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Gemeinderat stellt sich gegen Motion zu Jokertagen

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  • February 14, 2026

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  • (Symbolbild: Archiv a24)

    (Symbolbild: Archiv a24)

Der Gemeinderat Herisau empfiehlt dem Einwohnerrat, die Motion «Schulreglement Schule Herisau – Anpassung Jokertage» für nicht erheblich zu erklären. Sie betreffe ein Anliegen, das nicht in die Kompetenz des Einwohnerrates falle, argumentiert der Gemeinderat in der entsprechenden Mitteilung. Eingereicht worden ist die Motion von Einwohnerrätin Anita Hug und Einwohnerrat Roman Hutter (beide SVP). Sie verlangen, dass bei Kindern, die religiöse Feiertage während der Schulzeit besuchen, zuerst die Jokertage angerechnet werden sollen. «Sind die Jokertage bereits aufgebraucht, entscheidet die Schulleitung über die Gewährung weiterer entschuldigter Urlaubstage», heisst es in der Motion. Derzeit können für Kinder religiöser Gemeinschaften ausserhalb des christlichen Festkalenders drei zusätzliche Urlaubstage zu den Jokertagen gewährt werden.

Zuständig für die Urlaubsregelungen sei gemäss kantonalem Volksschulgesetz übergeordnet der Regierungsrat und gemäss Auslegung zur kantonalen Volksschulverordnung untergeordnet die Schulleitung. Für die von der Motion geforderte Änderung müssten also die kantonalen Regelungen angepasst werden. Diese lägen ausserhalb der Kompetenz des Herisauer Einwohnerrates, hält der Gemeinderat fest. Deshalb empfiehlt er die Ablehnung der Motion. Der Einwohnerrat wird voraussichtlich am 11. März über die Motion befinden.