#die #wichtigsten #Fragen #und #Antworten
In der Bundesrepublik leben fast eine Million syrische Staatsbürger. Die Hürden für Rückführungen im grossen Stil sind hoch. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Eine Syrerin bejubelt Ende 2024 in Duisburg den Fall des syrischen Präsidenten Asad.
Jochen Tack / Imago
Kein Land in der EU hat in absoluten Zahlen mehr Syrer aufgenommen als Deutschland. Ein dauerhafter Aufenthalt der Bürgerkriegsflüchtlinge war laut führenden Politikern von Anfang an nicht gedacht. «Wir erwarten, dass, wenn wieder Frieden in Syrien ist, (. . .) sie mit dem Wissen, das sie bei uns erworben haben, wieder in ihre Heimat zurückkehren», sagte die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel, kurz nachdem sie 2015 die Tore für Syrer geöffnet hatte.
Mit dem Sturz des Asad-Regimes Ende 2024 ist der Hauptgrund für die Flucht entfallen. Merkels Nachnachfolger wurde deshalb jetzt konkreter. An einer Pressekonferenz mit dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Sharaa sagte Bundeskanzler Friedrich Merz am Montag in Berlin: «In der längeren Perspektive der nächsten drei Jahre, und das ist auch der Wunsch von Präsident Sharaa gewesen, sollen rund achtzig Prozent der sich jetzt in Deutschland aufhaltenden Syrerinnen und Syrer zurück in ihr Heimatland kehren.»
Laut der deutschen Regierung waren Ende November 2025 etwa 940 000 Syrer im Ausländerzentralregister erfasst. Achtzig Prozent dieser Gruppe entsprächen etwa 750 000 Personen. Ihr Aufenthaltsstatus ist freilich höchst unterschiedlich. Etwa 560 000 Syrer hatten einen anerkannten Schutzstatus. Andere verfügen über eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Eine andere Gruppe wiederum müsste das Land etwa wegen Straftaten bereits jetzt verlassen, kann aber wegen fehlender Voraussetzungen nicht ausgeschafft werden. Laut Merz soll sich das bald ändern.
Die Zahl der Syrer, die für eine Rückkehr infrage kommen, nimmt freilich Jahr um Jahr ab – und das, obwohl weiterhin Syrer nach Deutschland kommen. So stellten auch im vergangenen Jahr etwa 23 000 Syrer einen Asylerstantrag in der Bundesrepublik. Dem standen allerdings deutlich mehr Einbürgerungen und freiwillige Ausreisen gegenüber. So führen Syrer die Einbürgerungsstatistiken seit Jahren an. Sie fallen damit aus der Ausländerstatistik. Etwa 3700 Personen kehrten 2025 freiwillig zurück. Merz selber deutete zudem an, dass gut integrierte Syrer eine Bleibeperspektive hätten. Was er damit meinte, blieb zunächst unklar.
Notwendige Voraussetzung für eine Rückführung in grossem Stil ist, dass Deutschland mit Blick auf Syrien zu einer veränderten Lageeinschätzung gelangt und das Land für sicher hält. Das obliegt in erster Linie dem Auswärtigen Amt. Aber auch dann müsste die gewährte Schutzzusage in jedem Einzelfall widerrufen werden, was das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vor grosse personelle Herausforderungen stellen würde. Den Betroffenen stünde zudem der Rechtsweg über die deutschen Verwaltungsgerichte offen. Die gut organisierte deutsche Asyllobby dürfte sie dabei in grossem Umfang unterstützen. Die Verwaltungsgerichte sind aufgrund der Asylklagen schon jetzt überlastet.
Migrationsforscher wie der Konstanzer Asylrechtler Daniel Thym halten Merz’ Ziel vor diesem Hintergrund deshalb für unrealistisch. «Es reicht nicht, wenn Politiker Syrien für sicher erklären», sagte er dem «Handelsblatt» mit Blick auf die gerichtlichen Einspruchsmöglichkeiten. «Solch hohe Rückkehrzahlen dürften sich als Illusion erweisen.»
Deutsche Verwaltungsgerichte haben jüngst aber Signale ausgesendet, dass sie eine Rückkehr nach Syrien bereits jetzt nicht mehr prinzipiell ausschliessen. So gab das Düsseldorfer Verwaltungsgericht im November vergangenen Jahres in zwei Fällen grünes Licht für die Abschiebung von Syrern in ihr Herkunftsland. «Rückkehrern nach Syrien drohen dort keine relevanten Gefahren (mehr)», teilte das Gericht mit. Im Jahr zuvor und damit vor dem Sturz Asads hatte zudem das Oberverwaltungsgericht Münster und somit ein Obergericht ähnlich entschieden.
Der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhard Sommer, ging in einem Interview Anfang März davon aus, dass es mindestens zwei bis drei Jahre dauern würde, bis seine Behörde die Schutztitel widerrufen haben und die Einsprüche dagegen vor Verwaltungsgerichten beschieden sein würden. Möglicherweise bezog sich Kanzler Merz jetzt auf diesen Zeitraum. Dem Bamf-Chef nach ist die Behörde durch Erkundungsmissionen über die Lage in Syrien gut im Bild. Die Verhältnisse seien teilweise besser als zunächst angenommen.
Den politischen Konsens in der schwarz-roten Regierungskoalition vorausgesetzt, gäbe es Möglichkeiten bei der Gesetzgebung wie im Vollzug. Schon Anfang Jahr stellten die CSU-Bundestagsabgeordneten an einer Klausur die Forderung auf, dass der Grossteil der Syrer Deutschland wieder verlässt, ohne allerdings von achtzig Prozent zu sprechen. Mit dem Ende des Bürgerkriegs sei der wichtigste Fluchtgrund entfallen.
Der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Siegfried Walch, präzisiert die Forderungen gegenüber der NZZ. So spricht er sich für Rücknahmevereinbarungen mit Syrien aus. «Die Perspektive für eine Rückkehr nach Syrien ist da und muss jetzt zügig umgesetzt werden», sagte er. Es sei vor allem wichtig, dass nun diejenigen schnellstmöglich zurückgeführt würden, die keinen gültigen Aufenthaltstitel mehr besässen. Dazu müsse die Regierung mit den syrischen Behörden weiterhin im Austausch bleiben. Ohne deren Mitwirkung liessen sich Rückführungen nicht wirksam organisieren.
Walch plädiert zudem dafür, die Klagemöglichkeiten von straffälligen Migranten einzuschränken. Selbstverständlich müsse es in einem Rechtsstaat möglich sein, behördliche Entscheidungen überprüfen zu lassen. Straftäter, die die Sicherheit in Deutschland gefährdeten, dürften den Rechtsweg jedoch nicht missbrauchen. «Wir haben die Pflicht, die heimische Bevölkerung zu schützen», sagte er.
Walch zeigte sich auch offen, das Bamf mit mehr Personal auszustatten. «Es darf keine Denkverbote geben», sagt er. Aus seiner Sicht seien jedoch auch zusätzliche Massnahmen wichtig, die Zahl der Abschiebungen nach Syrien langfristig zu erhöhen. So solle etwa der Anspruch auf Asyl automatisch entfallen, wenn ein Migrant für Ferien in sein Herkunftsland reise. «Wenn die Lage vor Ort einen Urlaub zulässt, dann kann man auch dort bleiben», sagt Walch. Dies entspreche den Vorgaben des Asylrechts: Entfalle der Fluchtgrund, entfalle auch der Anspruch auf Asyl.
Am Dienstag distanzierte sich Merz von der genannten Rückkehrquote für Syrer. Sie soll demnach vom syrischen Übergangspräsidenten Sharaa stammen. «Die Zahl von 80 Prozent Rückkehrern innerhalb von drei Jahren hat der syrische Präsident genannt. Wir haben diese Zahl zur Kenntnis genommen, sind uns aber der Dimension der Aufgabe bewusst», liess der Kanzler mitteilen.

