#Auch #Landamman #und #Statthalter #sollen #gewählt #werden

Das Staatsorganisationsgesetz (SOG) soll 2027 vor die Landsgemeinde. Es ist Teil jener Gesetze, welche die 2024 von der Landsgemeinde angenommene Innerrhoder Verfassungsrevision ergänzen. Ohne diese «Folgegesetze» tritt jene nicht in Kraft.
Notrecht zeitlich begrenzt
Das SOG wurde nun als erstes der sogenannten Folgegesetze der Verfassungsrevision von 2024 dem Rat vorgelegt. Es regelt grundlegende Aspekte der staatlichen Organisation und der Handlungsweise der Behörden. So konkretisiert es die Regelungen der neuen Verfassung etwa im Bereich der Behörden, der Justiz, der Finanzen oder des Notrechts. Bei letzterem fügte das Parlament im Vergleich zum Gesetzestext der Regierung eine zeitliche Begrenzung hinzu.
Schon bisher ungeschriebenes Gesetz
In der Session vom 30. März 2026 wurde ein Antrag angenommen, nach dem alle Mitglieder der Standeskommission per Gesetz an der Landsgemeinde in ein Departement gewählt werden sollen. Derzeit ist das nur für Säckelmeister, Landesfähnrich, Landeshauptmann und Bauherr explizit vorgeschrieben, obwohl es auch bei den beiden Landammännern und dem Statthalteramt ungeschriebenes Gesetz ist, dass sie mit Volkswirtschafts-, Erziehungs- bzw., Gesundheits- und Sozialdepartement verknüpft sind.