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Das Baurekursgericht hat eine Einsprache gar nicht erst zugelassen.

Bei den Bauprojekten geht es unter anderem um diese grauen Gebäude. Sie sollen abgerissen werden, nicht aber der historische Bau links im Bild.
Mara Truog / Heimatschutz
Im Streit um eines der umstrittensten Bauprojekte in der Stadt Zürich ist ein wichtiger Entscheid gefallen.
In Zürich-West, gleich neben dem Prime Tower und der Hardbrücke, befindet sich das «Maag-Areal plus». Es umfasst sowohl das eigentliche Maag-Areal wie auch ein Grundstück des Transportunternehmens Welti-Furrer.
Wo heute unter anderem ein auffälliges lachsfarbenes Parkhaus steht, will Welti-Furrer rund hundert Wohnungen erstellen sowie Flächen für Retail und Gastro. Ein Drittel der Wohnungen soll für 1000 Franken vermietet werden. Ausserdem sollen siebzig Bäume gepflanzt werden. Eine Basis für Lastwagen und Busse soll nach Dielsdorf und Bassersdorf verschoben werden. Welti-Furrer sagt, dass das alte Parkhaus nicht erdbebensicher sei. Ausserdem seien Elektroautos zu schwer für den 1981 erstellten Bau.
Gleich nebenan will das Immobilienunternehmen Swiss Prime Site einen Wohnturm und ein Kulturhaus bauen. Dafür soll ein Teil der historischen Maag-Hallen weichen.
Gegen die Bauprojekte regt sich grosser Widerstand, auch in der Politik. Das Zürcher Stadtparlament wollte drei Bauten erhalten, darunter die Maag-Hallen sowie das Parkhaus. Es erteilte dazu dem Stadtrat den Auftrag, bei der kantonalen Baudirektion für das «Maag-Areal plus» eine sogenannte Planungszone zu beantragen. Dieses Instrument bedeutet im Wesentlichen, dass die Bauprojekte über mehrere Jahre blockiert werden.
Die Baudirektion lehnte diesen Antrag im letzten Juli ab. Gegen diesen Entscheid erhob die Stiftung Hamasil Einspruch beim Baurekursgericht Zürich. Die Stiftung hat sich der nachhaltigen Entwicklung im Kreis 5 verschrieben und vor zehn Jahren auf der gegenüberliegenden Strassenseite eine eigene Überbauung realisiert, den Kulturpark. Die Hamasil beantragte, der abweisende Entscheid der Baudirektion sei aufzuheben und die Planungszone sei festzusetzen.
Doch das Baurekursgericht ist auf den Rekurs nicht eingetreten. Dies geht aus einem Entscheid vom 30. Januar hervor. Die Stiftung war laut diesem gar nicht einspruchsberechtigt.
Hamasil hatte unter anderem wirtschaftliche Gründe angeführt. Sie argumentierte, dass die Planungszone für ihre eigenen Liegenschaften wertsteigernd sei. Das Gericht konnte dem nicht folgen. Es sei nicht nachvollziehbar, wie etwa der Erhalt der Maag-Hallen wertsteigernd sein könne. Diese lägen rund 125 Meter von den Grundstücken der Stiftung entfernt, zudem würden dazwischenstehende Gebäude die Hallen weitestgehend abdecken.
Die Stiftung hatte ausserdem allgemeine Interessen ins Feld geführt, etwa den Klimaschutz, die Wohnqualität oder die Biodiversität. Für das Gericht waren diese Punkte «von vorneherein nicht legitimationsbegründend», wie es im Entscheid heisst.
Der Entscheid des Gerichts bedeutet nicht, dass der Weg nun frei ist für die Grossprojekte. Zu den Vorhaben sind weitere Einsprachen hängig. So hatte das Zürcher Verwaltungsgericht im letzten Sommer entschieden, dass die historischen Maag-Hallen nicht abgerissen werden dürfen – über diese Angelegenheit muss nun das Bundesgericht befinden. Auch gegen das Projekt auf dem Welti-Furrer-Areal gebe es Widerstand, schreibt die IG Zentrum Hardbrücke auf ihrer Website.
Der Entscheid des Baurekursgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann an das Zürcher Verwaltungsgericht weitergezogen werden.