#Wohnbauförderung #Keine #neue #Leistungsvereinbarung #appenzell24.ch
Mit dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz unterstützte der Bund bis Ende 2002 den Wohnungsbau und den Erwerb von Wohneigentum. Dies tat er zum Beispiel mit Darlehen und Vorschüssen. Die auf dieser gesetzlichen Grundlage abgeschlossenen Verträge müssen noch bis 2032 überprüft werden. Seit 2002 übernahm das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen für Appenzell Innerrhoden diese Prüfung. Der Kanton St. Gallen hat nun per 31. Dezember 2026 die dafür abgeschlossene Leistungsvereinbarung gekündigt.
Die zuständige Fachstelle des Bau- und Umweltdepartements St. Gallen hatte seit dem Jahr 2022 keine Geschäfte mehr aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden. Die Standeskommission entscheidet deshalb, keine neue Leistungsvereinbarung abzuschliessen.
